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Der Erzeuger hat aber dann nachzuweisen, dass sein Abfall nicht gefährlich ist.
Hierbei müsse keine wissenschaftliche Analyse geführt werden - es reiche, die Kenntnisse aus der Literatur anzuwenden.
Bei Bedarf sollen sich die Unternehmen ruhig an die zuständige untere Abfallschutzbehörde wenden.
Insgesamt ist den Unternehmen zu raten, gut darauf zu achten, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Verursacher/das Unternehmen,
bei dem Abfall anfällt, ist immer für die entstehenden Schäden verantwortlich.
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In diesem Zusammenhang ist jedem angeraten, sich die entsprechenden Unterlagen und Belege durch den beauftragten Entsorger geben zu lassen.
Frau Twartz erinnerte noch einmal daran, dass ab 1. Januar 2002 das neue Recht greift. Sie wollte mit ihren Ausführungen die Unternehmen sensibilisieren und
Hilfestellungen geben, damit dann die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
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